Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Definitionen

1.1

Wenn sich diese Geschäftsbedingungen auf „Auftragnehmer“ oder „Lieferant“ oder „Hulshof“ beziehen, bedeutet dies das Privatunternehmen mit beschränkter Haftung „HULSHOF BUSINESS CASES B.V.“ als juristische Person, die den Auftrag für die Ausführung von Arbeiten erteilt hat oder die Lieferung der Ware angenommen hat.

1.2

Wenn sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf „Auftraggeber“ oder „Kunde“ beziehen, einschließlich "jeder, mit dem Hulshof einen Vertrag abschließt oder abschließen möchte oder an oder für den Hulshof ein Angebot macht“, die natürliche oder juristische Person, die handelt der seinen Beruf oder sein Gewerbe ausübt, der dem Auftragnehmer den Auftrag zur Ausführung von Arbeiten oder zur Lieferung von Waren erteilt.

1.3

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Auftrag“ die Rede ist, ist damit die Aufforderung des Auftraggebers an den Auftragnehmer gemeint, Werkleistungen zu erbringen oder Ware entgeltlich zu liefern.

1.4

Wo in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „kundenspezifischen“ Produkten die Rede ist, sind Produkte zu verstehen, die nach den Spezifikationen des Kunden hergestellt wurden oder einen anderen persönlichen Charakter haben.

Artikel 2 Anwendbarkeit

2.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen (sowohl in Bezug auf den Webshop als auch in Bezug auf Maatwerk) wie Angebote, Lieferungen, zu erbringende Dienstleistungen, Vereinbarungen und Leistungen und für jeden von Hulshof abgeschlossenen Fernabsatzvertrag, wobei Hulshof ist der Auftragnehmer und/oder Lieferant von Waren. Anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht Hulshof ausdrücklich. Durch Erteilung eines Auftrags an Hulshof akzeptiert der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden Hulshof nur, soweit dies von Hulshof schriftlich bestätigt wurde und dann nur für das betreffende Geschäft. Im Falle eines Zusammentreffens von Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers und den vorliegenden Bedingungen gehen letztere vor.

2.3

Der Kunde kann niemals als (Handels-) Vertreter oder Vertriebspartner von Hulshof angesehen werden, es sei denn, er wurde als solcher vertraglich bestellt.

Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 3 Eigentumsübertragung und Zurückbehaltung

3.1

Hulshof behält sich das Eigentum an allen gelieferten und von Hulshof zu liefernden Waren an den Kunden im Rahmen des Vertrages vor, bis die Forderung(en) bezüglich der Gegenleistung(en) für die von Hulshof gelieferten und zu liefernden Waren vollständig erfüllt ist. sind erfüllt. Wenn Hulshof im Rahmen einer solchen Vereinbarung zu Lasten des Auftraggebers Arbeiten zugunsten des Auftraggebers ausführt oder ausführen wird, gilt der vorgenannte Eigentumsvorbehalt, bis der Auftraggeber auch diese Forderungen von Hulshof vollständig bezahlt hat. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch für Forderungen, die Hulshof gegen den Kunden aufgrund der Nichterfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen gegenüber Hulshof erwerben könnte.

3.2

Für die Zeit, in der sich die gelieferte Ware in ihrem tatsächlichen Besitz befindet und das Eigentum noch nicht übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet, für eine pflegliche Behandlung zu sorgen.

3.3

Dem Auftraggeber ist die Nutzung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im Rahmen des

im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit an Dritte zu verkaufen und zu übertragen.

Auftraggeber ist dazu verpflichtet einen Eigentumsvorbehalt für und/oder im Namen von Hulshof gegenüber seinen Kunden auf der Grundlage der Bestimmungen zu vereinbarenin diesem Artikel.

Artikel 4 Annahme und Reklamationen

4.1

Unmittelbar nach erfolgter Lieferung ist der Kunde verpflichtet, die Lieferung zu prüfen.

4.2

Beanstandungen der gelieferten Ware sind Hulshof innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.

4.3

Wenn keine Beschwerde gemäß Artikel 4.2 eingereicht wurde, erlischt das Beschwerderecht nach Ablauf der in Artikel 4.2 festgelegten Frist.

4.4

Hulshof bearbeitet keine Reklamationen, die durch Gebrauch entstanden sind und Verschleiß und Beschädigungen sehen.

4.5

Wenn Sonderprüfungen vereinbart wurden, beginnt die in Absatz 2 dieses Artikels genannte Frist von acht Tagen zu laufen, sobald diese Prüfungen abgeschlossen werden können. Etwaige Qualitäts- und Mengenkontrollen der gelieferten Ware erfolgen an einem von Hulshof zu bestimmenden Ort und Zeitpunkt nach den im Voraus vereinbarten Standards und Kriterien. Verbindlich sind die nach den vereinbarten Standards und Kriterien durchgeführten Qualitäts- und Quantitätsprüfungen.

4.6

Wird die Lieferung/Lieferung nicht angenommen, ist der Lieferant berechtigt, entweder die Erfüllung des Vertrages oder die Auflösung des Vertrages zu verlangen. Wird die Einhaltung des Vertrages geltend gemacht, kann der Lieferant eine zusätzliche Vergütung verlangen, einschließlich zu berechnender Lagerkosten, die in jedem Fall 1 % des Rechnungswertes der gelagerten Ware pro Monat betragen und zu zahlen sind für jeden Monat oder Teil eines Monats, in dem die Waren gelagert werden.

4.7

Reklamationen des Kunden bezüglich der von Hulshof gelieferten Waren sind Hulshof schriftlich mitzuteilen, wonach die Reklamation innerhalb einer angemessenen Frist, die sechs Wochen nach dem Datum des Poststempels nicht überschreiten darf, bearbeitet wird. Hulshof ist erreichbar über:

Hulshof Business Cases B.V.

Lievelderweg 72

7131 MD LICHTENVOORDE

Telefonverkauf: 0544-376 596

E-Mail: [email protected]

Artikel 5 Haftung und Garantien


5.1

Bei nicht ordnungsgemäßer Lieferung gilt unter Ausschluss aller gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich das, was nachstehend in diesem Artikel bestimmt wird.

5.2

Nur solche Mängel, die auf die Verwendung fehlerhaften Materials oder auf Herstellungsfehler zurückzuführen sind und innerhalb von drei Monaten nach Lieferung oder Lieferung auftreten, werden von Hulshof kostenlos behoben oder Hulshof wird nach Wahl von Hulshof die (gelieferte) Ware durch mangelfreie Ware ersetzen. Der Kunde kann sich nur auf diesen Absatz berufen, wenn der Kunde in einer in Artikel 4 beschriebenen Weise reklamiert.

5.3

Hulshof übernimmt keinerlei Haftung für den Betrieb von Geräten und Verkabelungen, die in von Hulshof hergestellte Produkte eingebaut werden sollen.

5.4

Verzögert sich die Lieferung/Lieferung aufgrund von Umständen, die Hulshof nicht zu vertreten hat, oder auf Wunsch des Kunden, beginnen die oben in diesem Artikel genannten Fristen an dem Tag, an dem die Lieferung/Lieferung unter diesen Umständen stattgefunden hätte nicht erfolgt ist oder der genannte Antrag nicht gestellt wurde.

5.5

Der Kunde wird Hulshof eine angemessene Frist zur Ersatzlieferung gemäß Ziffer 5.2 einräumen. Verweigert der Kunde eine solche angemessene Frist, wird Hulshof von seinen Verpflichtungen frei. Hulshof wird ebenfalls von seinen Verpflichtungen frei, sobald Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen werden oder Eingriffe oder Reparaturen ohne Zustimmung von Hulshof vorgenommen werden.

5.6

In keinem Fall haftet Hulshof für mehr als die Zahlung des Kaufpreises des betreffenden Artikels.

5.7

Von Hulshof durchzuführende Reparaturen oder Ersatzlieferungen erfolgen am Standort von Hulshof. Der Transport des zu reparierenden oder auszutauschenden Produkts von und zu Hulshof erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers.

5.8

Jegliche Ansprüche des Kunden in Bezug auf gelieferte Produkte erlöschen auch, wenn:

  • Der Kunde hat die gelieferten Produkte selbst repariert und/oder geändert oder durch Dritte reparieren und/oder ändern lassen;
  • die gelieferten Produkte anormalen Bedingungen ausgesetzt oder anderweitig nachlässig behandelt wurden oder den Anweisungen von Hulshof widersprechen und/oder an der Verpackung behandelt wurden oder die Mängel auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind;
  • Hulshof wurde vom Kunden gemäß Artikel 5.2 nicht die Möglichkeit gegeben, die Mängel zu untersuchen und seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Artikel 6 Haftung und Schadensersatz

6.1

Hulshof haftet nicht für direkte oder indirekte materielle oder immaterielle Schäden, gleich welcher Art, die dem Kunden oder einem Dritten im Zusammenhang mit oder infolge eines mit Hulshof geschlossenen Vertrags, eines Fehlers, Mangels oder einer Unterlassung von Hulshof, einer Beschwerde entstehen durch höhere Gewalt oder einen von Hulshof gelieferten Gegenstand oder aus einem (anderen) Grund, es sei denn, der Kunde oder der betreffende Dritte weist nach, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hulshof beruht.

6.2

Sofern vor Gericht festgestellt werden sollte, dass die in Absatz 1 beschriebene Haftungsbeschränkung nicht aufrechterhalten werden kann, wird der von Hulshof zu zahlende Schadensersatzbetrag – einschließlich Geldbußen – niemals höher sein (können) als der Betrag, den die Der Kunde hat Hulshof ohne Mehrwertsteuer aus der jeweiligen Bestellung, aus der sich der Schadensersatzanspruch ergibt, bezahlt oder schuldet Hulshof.

6.3

In allen Fällen, in denen Hulshof berechtigt ist, sich auf die Bestimmungen dieses Artikels zu berufen, können sich auch alle haftbar gemachten Mitarbeiter darauf berufen, als ob die Bestimmungen dieses Artikels von dem/den betroffenen Mitarbeiter(n) festgelegt worden wären.

6.4

Der Kunde stellt Hulshof auf erstes Anfordern vollständig von allen Ansprüchen Dritter gegen Hulshof in Bezug auf Tatsachen frei, für die die Haftung in diesen Bedingungen ausgeschlossen ist.

Artikel 7 Höhere Gewalt

7.1

Als höhere Gewalt auf Seiten von Hulshof gelten unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen jedenfalls: Streik, Feuer, Sachbeschädigung, Wasserschaden, behördliche Maßnahmen, Verspätung ins Ausland, Krieg, Mobilmachung, Transportbehinderung, Einfuhr Behinderung, Exporthindernis, Arbeitsbesetzung, Ausfall von Lieferanten, die Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer Mitarbeiter von Hulshof aus welchem ​​Grund auch immer, sowie alle Umstände, die Hulshof an der normalen Geschäftstätigkeit hindern.

7.2

Im Falle höherer Gewalt hat Hulshof das Recht, die Ausführung des Vertrags so lange auszusetzen, wie die Situation, in der die höhere Gewalt andauert, anhält, oder, wenn die höhere Gewalt andauert, den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention aufzulösen , ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. .

Artikel 8 Untergebene

8.1

Zusagen von Hulshof-Personal sind nur verbindlich, soweit sie von Hulshof schriftlich anerkannt wurden.

8.2

In allen Fällen, in denen Hulshof sich auf eine Bedingung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen kann, können sich auch Untergebene von Hulshof, einschließlich Mitarbeiter oder Dritte, die im Auftrag von Hulshof tätig sind, darauf berufen.

Artikel 9 Datenschutz

9.1

Alle personenbezogenen Daten (im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung), die der Kunde Hulshof im Rahmen der Bestellung zur Verfügung stellt, werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist erforderlich zur Erfüllung des Vertrages, den Hulshof mit dem Kunden geschlossen hat, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Kunde die Erlaubnis dazu erteilt hat. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

9.2

Werden bei der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung von Hulshof in Zusammenarbeit mit Dritten verarbeitet, schließt Hulshof einen Verarbeitungsvertrag ab, sofern dies nach der Datenschutz-Grundverordnung erforderlich ist.

Artikel 10 Kündigung

10.1

Erweist sich der Kunde unbeschadet der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach schriftlicher Inverzugsetzung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Hulshof für acht Tage als fahrlässig, wird der Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, es sei denn Hulshof erfüllt weiterhin die Verpflichtungen, die der Vertrag erfordert. Im Falle der vorgenannten Auflösung verwirkt der Auftraggeber Hulshof ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention sofort fällige und fällige Bußgelder in Höhe von 15 % des vereinbarten Verkaufspreises, unbeschadet des Anspruchs des Auftragnehmers auf vollen Schadensersatz und Kostenersatz der Beitreibung die Kosten gemäß Artikel 18 und 26 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.2

Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels ist Hulshof berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention und unbeschadet der anderen dem Auftragnehmer zustehenden Rechte den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder auszusetzen, wenn der Auftraggeber stirbt , Zahlungseinstellung beantragt oder für insolvent erklärt wird oder, wenn dessen Konkurs oder Schuldensanierung beantragt wird oder wurde, oder ausgesprochen wurde. In diesen Fällen ist jede Forderung von Hulshof gegen den Kunden sofort und ohne Abzug fällig, ohne dass Hulshof zu Schadensersatz verpflichtet ist. In allen Fällen, in denen dem Kunden Tatsachen und/oder Umstände bekannt werden, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass er seinen Verpflichtungen gegenüber Hulshof nicht nachkommen kann, ist er verpflichtet, Hulshof unverzüglich darüber zu informieren.

Artikel 11 Teilnichtigkeit oder Anfechtbarkeit

11.1

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar (und nachträglich) nichtig sein, wird sie durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem Sinn der nichtigen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. Nach Beendigung des Vertrages, unabhängig von der Ursache, bleiben diejenigen Bestimmungen in Kraft, die ihrer Natur nach dafür bestimmt sind.

Artikel 12 Streitbeilegung

12.1

Vorbehaltlich der Befugnis von Hulshof, die andere Partei vor das Gericht am Wohnsitz der anderen Partei zu laden, ist das zuständige Gericht im Bezirk Zutphen ausschließlich zuständig.

Artikel 13 Anwendbares Recht

13.1

Auf alle mit dem Lieferanten abzuschließenden Verträge findet niederländisches Recht Anwendung, mit Ausnahme des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (Übereinkommen der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge, Wien, 11. April 1980).

Kapitel II: Webshop

Die in diesem Kapitel „Webshop“ enthaltenen Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Produkte, die Hulshof über seinen Webshop anbietet und/oder liefert.

Kapitel II: Webshop

Die in diesem Kapitel „Webshop“ enthaltenen Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Produkte, die Hulshof über seinen Webshop anbietet und/oder liefert.

Artikel 14 Angebote

14.1

Alle Angebote, Kostenvoranschläge und sonstigen Äußerungen seitens Hulshof sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart wurde.

14.2

Das Angebot auf der Website wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Hulshof ist bemüht sicherzustellen, dass die Daten vollständig und richtig sind. Offensichtliche Fehler und/oder Schreibfehler in Bildern, Zeichnungen, Beschreibungen, Größen- und Gewichtsangaben, Preisen oder anderen Angaben, die Hulshof auf der Website erwähnt, binden Hulshof nicht. Das Angebot enthält in jedem Fall:

  • - die Hauptmerkmale des Produkts;
  • - der Preis ohne Mehrwertsteuer;
  • - die Versandkosten;
  • - Zahlungsweise, Lieferung und Vertragserfüllung;
  • - die Möglichkeit der Auflösung und Rückgabe;
  • - die Gültigkeitsdauer des Angebots;

14.3

Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem Hulshof die Bestellung des Käufers per E-Mail bestätigt oder mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat. Hulshof wird in dieser E-Mail in jedem Fall Folgendes bestätigen:

  • - die Hauptmerkmale des Produkts;
  • - der Preis einschließlich Mehrwertsteuer;
  • - die Versandkosten;
  • - Zahlungsweise, Lieferung und Vertragserfüllung;
  • - die Bedingungen für die Ausübung des Auflösungs- und Rückgaberechts;
  • - Besuchsadresse von Hulshof;

14.4

Im Falle einer Abweichung zwischen der vom Kunden beabsichtigten Bestellung und der schriftlichen Bestätigung von Hulshof ist der Kunde an die schriftliche Bestätigung von Hulshof gebunden, es sei denn, der Kunde teilt Hulshof innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum der Bestätigung mit, dass die Bestätigung von Hulshof nicht vorliegt gemäß der Bestellung oder Beauftragung und der Käufer nachweist, dass Hulshof hiervon Kenntnis hatte.

14.5

Vorbehaltlich des Gegenbeweises dienen die Aufzeichnungen von Hulshof als Beweis für die zwischen Hulshof einerseits und dem Kunden andererseits geschlossene Vereinbarung.

14.6

Hulshof behält sich jederzeit das Recht vor, eine erteilte Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu stornieren. Hulshof wird den Kunden so schnell wie möglich über die entsprechende Ablehnung oder Stornierung informieren. Wenn Hulshof beschließt, eine aufgegebene Bestellung abzulehnen oder zu stornieren, ist Hulshof in keiner Weise verpflichtet, dem Kunden eine Entschädigung zu zahlen.

14.7

Hulshof ist nur verpflichtet, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu beginnen und/oder zu erfüllen, nachdem Hulshof alle für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Informationen vom Kunden erhalten hat.

Artikel 15 Preise

15.1

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (MwSt.) und zuzüglich Versandkosten. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Preise sind in Euro angegeben.

15.2

Wenn sich der in Absatz 1 genannte Selbstkostenpreis (oder kostenbestimmende Faktoren) oder der Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt der Lieferung geändert haben, ist Hulshof berechtigt, den dem Kunden in Rechnung zu stellenden Preis entsprechend anzupassen. Hulshof kann von dieser Befugnis in den ersten drei Monaten nach Vertragsschluss keinen Gebrauch machen, es sei denn, Hulshof hat den Käufer aufgefordert, ihm innerhalb von 7 Tagen mitzuteilen, ob der höhere Preis akzeptiert wird oder ob eine Auflösung erforderlich ist, ohne dass sich daraus ein Recht ergibt von jeglichen Entschädigungen oder Schäden. Im Falle einer beantragten Auflösung hat Hulshof weiterhin das Recht, zum ursprünglich vereinbarten Preis zu liefern. Hulshof muss dann innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Antwort des Käufers mitteilen, ob der Vertrag als aufgelöst betrachtet werden soll oder ob der Vertrag weiterhin auf der Grundlage des ursprünglich vereinbarten Preises eingehalten wird. Reagiert der Kunde auf die oben genannte Aufforderung nicht, gilt dies als Annahme des höheren Preises.

15.3

Für den Fall, dass Hulshof Änderungen des Vertrags durch den Käufer nach Bestätigung der Bestellung akzeptiert oder wenn sich die Ausführung des Vertrags verzögert, weil Hulshof vom Käufer zu erteilende Informationen oder Anweisungen nicht oder nicht rechtzeitig erhält oder nicht ordnungsgemäß, ist Hulshof berechtigt, die daraus entstehenden Kosten und Zinsen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Artikel 16 Lieferung, Transport und Gefahrenübergang

16.1

Hulshof bemüht sich, eine Bestellung innerhalb von 3 Werktagen zu liefern, liefert jedoch spätestens 14 Werktage nach Bestellung. Verzögert sich die Lieferung oder ist die Bestellung nicht oder nur teilweise lieferbar, teilt Hulshof dies dem Käufer innerhalb von 14 Werktagen nach Auftragserteilung mit. Eine vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungsfrist gilt immer als Zielzeitraum, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die bloße Überschreitung einer angegebenen (Liefer-)Frist bringt Hulshof nicht in Verzug und berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz, Kündigung oder Auflösung des Vertrages oder Nichterfüllung einer Verpflichtung gegenüber Hulshof.

16.2

(Lieferung) gilt zu dem Zeitpunkt als erfolgt, zu dem die Ware die Lager von Hulshof verlassen hat oder zu dem Zeitpunkt, zu dem Hulshof dem Käufer mitgeteilt hat, dass die Ware versandbereit ist, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

16.3

Der Transport der verkauften oder zu liefernden Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.

16.4

Das Risiko der zu liefernden Ware trägt der Käufer ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Wird die Lieferung/Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr für die zu liefernde Ware an dem Tag auf den Kunden über, an dem die erstmalige Anlieferung bei Hulshof vorgesehen war.

16.5

Sofern der Käufer Hulshof seinen Wunsch rechtzeitig mitteilt, ist Hulshof bereit, die Ware auf Kosten des Käufers gegen Transport- und sonstige Schäden für die Zeit zwischen dem Tag des Gefahrenübergangs auf den Käufer und dem Tag zu versichern dass sich die Ware de facto in der Verfügungsgewalt des Kunden befindet.

16.6

In jedem Fall hat der Kunde nach Ablauf der Lieferfrist (falls durch einen bestimmten Monat gekennzeichnet, am Ende dieses Monats) das Recht, Hulshof per Einschreiben zur Lieferung innerhalb von drei Monaten aufzufordern. Wenn diese letzte Frist überschritten wird, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen und/oder eine Entschädigung zu verlangen, die niemals höher sein wird und daher auf 10 % dessen festgesetzt ist, was der Kunde bei Ausführung des Vertrags an Hulshof hätte zahlen müssen.

Artikel 17 Widerrufsrecht / Rückgaberecht

17.1

Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware durch den Kunden oder einen vom Kunden im Voraus benannten Dritten, der kein Beförderer ist, aufzulösen. Das oben beschriebene Rückgaberecht gilt nicht für Sonderanfertigungen.

17.2

Wenn der Kunde von der in Absatz 1 dieses Artikels beschriebenen Option Gebrauch machen möchte, muss der Kunde das Produkt zusammen mit dem Rücksendeformular an Hulshof unter der folgenden Adresse zurücksenden:

Hulshof Business Cases B.V.

Lievelderweg 72

7131 MD LICHTENVOORDE

Telefonverkauf: 0544-376 596

E-Mail: [email protected]

17.3

Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

17.4

Das Produkt muss im Originalzustand, ohne Gebrauchsspuren und ohne Beschädigungen und in der unbeschädigten Originalverpackung an Hulshof zurückgesendet werden.

17.5

Ein zurückgegebenes Produkt, das die in Absatz 4 dieses Artikels festgelegten Bedingungen nicht erfüllt, wird nicht angenommen. Entscheidend ist dabei die Verwaltung von Hulshof.

17.6

Der vom Kunden gezahlte Betrag wird dem Kunden so schnell wie möglich erstattet, in jedem Fall jedoch innerhalb von dreißig Tagen nach Annahme der Rücksendung.

Artikel 18 Rechnungsstellung und Zahlung

18.1

Die Zahlung muss per iDEAL, SOFORT Banking, SEPA-Überweisung oder per Kreditkarte erfolgen. Kreditkarteninformationen werden über eine SSL-Verbindung (Secure Socket Layer) verarbeitet. Hulshof haftet in keinem Fall für den Missbrauch dieser Daten durch Dritte.

18.2

Hulshof ist auch berechtigt, nach jeder Teillieferung Rechnung zu stellen.

18.3

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat ab dem Tag des Verzugs, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat zählt. Der zu verzinsende Betrag wird jeweils nach Ablauf eines Jahres um die für dieses Jahr fälligen Zinsen erhöht.

18.4

Für den Kunden sind die außergerichtlichen Inkassokosten zuzüglich Zinsen in Höhe der gesetzlichen Handelszinsen auf den ausstehenden Betrag sofort nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist ohne vorherige schriftliche Aufforderung fällig.

18.5

Unbeschadet entgegenstehender gesetzlicher Regelungen gehen alle anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Sinne von Absatz 4 vollständig zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % der vom Kunden geschuldeten Beträge einschließlich der vorgenannten Zinsen. mit einem Mindestbetrag von 50,- €.

Kapitel III: Anpassung

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die in diesem Kapitel „Sonderanfertigungen“ enthaltenen Bestimmungen für Sonderanfertigungen, die Hulshof für den Kunden entwirft und/oder entwickelt und/oder liefert.

Artikel 19 Angebote und Ausstellungsmodelle

19.1

Alle Angebote, Kostenvoranschläge und sonstigen Äußerungen seitens Hulshof sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart wurde.

19.2

Bei Angeboten oder Kostenvoranschlägen angegebene, gezeigte oder zur Verfügung gestellte Maße, Gewichte und Muster sind illustrativ und ebenso wie Zeichnungen, Formen, Modelle und Werkzeuge, ob in Katalogen und Werbematerialien abgebildet oder nicht, unverbindlich, es sei denn, Hulshof hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes erklärt. Unter Bezugnahme auf Artikel 20.1 dieser Bedingungen bleiben die vorgenannten Unterlagen Eigentum des Auftragnehmers und sind auf dessen Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Eine Nutzung durch den Auftraggeber und/oder Dritte ohne Zustimmung von Hulshof ist untersagt.

19.3

Dem Käufer zur Verfügung gestellte Ansichtsmodelle bleiben jederzeit Eigentum von Hulshof. Ausgestellte Modelle gelten als dem Käufer unbeschädigt zur Verfügung gestellt. Ansichtsmodelle sind innerhalb angemessener Frist unbeschädigt an Hulshof zurückzusenden. Schäden an Ansichtsmodellen sind vom Käufer an Hulshof zu ersetzen. Die Kosten des Schadens werden von Hulshof dem Kunden in Rechnung gestellt.

Artikel 20 Zeichnungen, Modelle und Werkzeuge

20.1

Von Hulshof oder im Auftrag von Hulshof hergestellte Zeichnungen, Formen, Modelle und Werkzeuge bleiben Eigentum von Hulshof, auch wenn dem Käufer dafür Kosten in Rechnung gestellt wurden und selbst wenn solche Zeichnungen, Formen, Modelle und Werkzeuge auf besondere Weisung von Hulshof angefertigt wurden Käufer und auch dann, wenn sie dem geistigen und gewerblichen Eigentum des Käufers oder eines Dritten unterliegen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Zeichnungen, Formen, Modelle und Werkzeuge, soweit sie ihm zur Verfügung gestellt werden, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Hulshof nicht kopiert, nachgeahmt, Dritten überlassen oder gezeigt oder von Dritten verwendet werden . . .

20.2

Der Kunde stellt Hulshof von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Verletzung von Rechten, einschließlich derjenigen des geistigen und gewerblichen Eigentums, an Dokumenten frei, die der Kunde Hulshof gemäß Artikel 2.1 dieser Bedingungen geliefert und/oder zur Verfügung gestellt hat , wenn geistige oder gewerbliche Schutzrechte des Kunden oder eines Dritten verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, Hulshof alle Schäden zu ersetzen, die Hulshof infolge von Klagen gegen ihn von Berechtigten in Bezug auf Rechte, einschließlich geistiger und/oder gewerblicher Eigentumsrechte, erleidet und/oder erleiden wird.

Artikel 21 Vereinbarungen

21.1

Verträge mit Hulshof kommen nur schriftlich zustande.

21.2

Ein Vertrag gilt durch und nach Maßgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung als geschlossen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen nach Absendung dieser Auftragsbestätigung dagegen widerspricht.

21.3

Gebrauchsanweisungen, Zeichnungen, Versandpapiere, Prospekte und sonstige Informationen sind nicht Vertragsbestandteil, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 22 Preise

22.1

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (MwSt.) und anderer staatlicher Abgaben. Angegebene Preise sind nur dann verbindlich, wenn dies von Hulshof ausdrücklich schriftlich angegeben wurde. Die angegebenen Preise gelten für Lieferung ab Lager. Transport-, Verpackungs-, Versand- und/oder Portokosten gehen zu Lasten des Kunden.

22.2

Sollten sich die in Absatz 1 genannten Einstandspreise (oder kostenbestimmende Faktoren) zum Zeitpunkt der Lieferung oder Lieferung geändert haben, ist Hulshof berechtigt, die dem Kunden in Rechnung zu stellenden Preise entsprechend anzupassen, wovon Hulshof währenddessen berechtigt ist die ersten drei Monate nach Vertragsschluss vom Vertrag nicht Gebrauch machen dürfen, dann jedoch nachdem dem Käufer die Möglichkeit gegeben wurde zu erklären, ob er den höheren Preis akzeptieren oder den Vertrag entschädigungslos oder entschädigungslos kündigen möchte genannt, bleibt Hulshof im letzteren Fall berechtigt, zum ursprünglich vereinbarten Preis zu liefern. Der Kunde muss innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung durch Hulshof angeben, ob der höhere Preis oder die vorgenannte Auflösung gewünscht wird, wonach Hulshof ebenfalls innerhalb von sieben Tagen nach der Antwort des Kunden angeben muss, ob der Vertrag als aufgelöst angesehen werden soll. oder wird noch auf der Grundlage des ursprünglich vereinbarten Preises honoriert. Reagiert der Kunde auf die oben genannte Aufforderung nicht, gilt dies als Annahme des höheren Preises.

22.3

Wird eine Lieferung oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat verzögert, so werden dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat der Verspätung Verzugszinsen in Höhe der zum Zeitpunkt der Verzögerung geltenden gesetzlichen Verzugszinsen berechnet in Höhe des Rechnungsbetrages verrechnet, wobei dieser Verzug die Zahlungsverpflichtung des Kunden gemäß dem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel nicht berührt.

22.4

Für den Fall, dass Hulshof Änderungen des Vertrags durch den Käufer nach Bestätigung der Bestellung akzeptiert oder wenn sich die Ausführung des Vertrags verzögert, weil Hulshof vom Käufer zu erteilende Informationen oder Anweisungen nicht oder nicht rechtzeitig erhält oder nicht ordnungsgemäß, ist Hulshof berechtigt, die daraus entstehenden Kosten und Zinsen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Artikel 23 Lieferzeit

23.1

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der übersandten Auftragsbestätigung oder in Ermangelung einer solchen mit dem Tag des Vertragsschlusses und kann nur eingehalten werden, wenn der Kunde sicherstellt, dass alle erforderlichen Daten sowie angegeben werden erforderliche Genehmigungen etc. rechtzeitig bei Hulshof eingehen und fällige Zahlungsziele fristgerecht bezahlt werden. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nach, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

23.2

Alle von Hulshof angegebenen und/oder vereinbarten (Liefer-)Fristen wurden nach bestem Wissen auf der Grundlage der dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss bekannten Informationen festgelegt und werden so weit wie möglich eingehalten, aber sie sind niemals bindend und/oder als Frist anzusehen. Die bloße Überschreitung einer angegebenen (Liefer-)Frist bringt Hulshof nicht in Verzug und berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz, Kündigung oder Auflösung des Vertrages oder Nichterfüllung einer Verpflichtung gegenüber Hulshof.

23.3

In jedem Fall hat der Kunde nach Ablauf der Lieferfrist (falls durch einen bestimmten Monat gekennzeichnet, am Ende dieses Monats) das Recht, Hulshof per Einschreiben zur Lieferung innerhalb von drei Monaten aufzufordern. Wenn diese letzte Frist überschritten wird, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen und/oder eine Entschädigung zu verlangen, die niemals höher sein wird und daher auf 10 % dessen festgesetzt ist, was der Kunde bei Ausführung des Vertrags an Hulshof hätte zahlen müssen .

Artikel 24 Lieferumfang

24.1

Grundlage für den Lieferumfang sind die von Hulshof erstellten oder herausgegebenen Kosten, Kostenvoranschläge und Kostenvoranschläge bzw. Angebote, Zeichnungen und Beschreibungen, sofern solche vom Kunden stammend nicht ausdrücklich von Hulshof anerkannt wurden.

24.2

Hulshof ist berechtigt, von der vereinbarten Menge bis zu einem geringen Prozentsatz von 5 % abzuweichen, ohne dass dies zu einer Verrechnung führt. Hulshof ist ferner berechtigt, von der Vereinbarung abzuweichen, wenn es sich um geringfügige Abweichungen in Farbe, Abmessungen und Glanz der zu liefernden Ware handelt. Abweichungen von einem Ansichtsmodell inklusive.

Artikel 25 Lieferung, Transport und Gefahrenübergang

25.1

(Lieferung) gilt zu dem Zeitpunkt als erfolgt, zu dem die Ware die Lager von Hulshof verlassen hat oder zu dem Zeitpunkt, zu dem Hulshof dem Käufer mitgeteilt hat, dass die Ware versandbereit ist, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

25.2

Der Transport der verkauften oder zu liefernden Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.

25.3

Das Risiko der zu liefernden Ware trägt der Käufer ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Wird die Lieferung/Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr für die zu liefernde Ware an dem Tag auf den Kunden über, an dem die erstmalige Anlieferung bei Hulshof vorgesehen war.

25.4

Sofern der Käufer Hulshof seinen Wunsch rechtzeitig mitteilt, ist Hulshof bereit, die Ware auf Kosten des Käufers gegen Transport- und sonstige Schäden für die Zeit zwischen dem Tag des Gefahrenübergangs auf den Käufer und dem Tag zu versichern dass sich die Ware de facto in der Verfügungsgewalt des Kunden befindet.

Artikel 26 Zahlung

26.1

Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung bar bei Lieferung ohne jeden Abzug oder Vergütung oder – wenn eine Rechnung gesendet wird – durch Einzahlung oder Überweisung auf ein von Hulshof angegebenes Bankkonto innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Andere Zahlungsbedingungen sind nur verbindlich, wenn Hulshof ihnen schriftlich zugestimmt hat. Maßgebend ist das auf dem Bankkonto von Hulshof ausgewiesene Valutadatum, das als Zahlungstag gilt.

26.2

Jede Zahlung des Kunden dient in erster Linie der Begleichung der von ihm geschuldeten Zinsen sowie der Hulshof entstandenen Inkasso- und/oder Verwaltungskosten und wird dann auf die älteste offene Forderung angerechnet.

26.3

Wenn die Zahlung nicht innerhalb der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Frist erfolgt ist, gerät der Käufer von Rechts wegen in Verzug und schuldet Zinsen in Höhe der gesetzlichen Handelszinsen auf den ausstehenden Betrag ab Rechnungsdatum.

26.4

Alle entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen unbeschadet entgegenstehender gesetzlicher Regelungen vollständig zu Lasten des Kunden. Außergerichtliche Inkassokosten betragen mindestens 15 % der vom Kunden geschuldeten Beträge, einschließlich der vorgenannten Zinsen, mit einem Mindestbetrag von 50,00 €.